Landgericht Dortmund, 2004-05-03, 20 O 50/04 AktG

20 O 50/04 AktGKantonsgericht03.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 20 O 50/04 AktG — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-05-03

Aktenzeichen: 20 O 50/04 AktG

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:0503.20O50.04AKTG.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Anträge werden als unzulässig zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Parteien je zur Hälfte.

Ihre außergerichtlichen. Kosten trägt jede Partei selbst.

Der Geschäftswert für die Gerichtskosten wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

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