20 O 50/04 AktG•Landgericht Dortmund, 2004-05-03, 20 O 50/04 AktG
Landgericht Dortmund, 2004-05-03, 20 O 50/04 AktG
20 O 50/04 AktGKantonsgericht03.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 20 O 50/04 AktG — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-03
Aktenzeichen: 20 O 50/04 AktG
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:0503.20O50.04AKTG.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Anträge werden als unzulässig zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Parteien je zur Hälfte.
Ihre außergerichtlichen. Kosten trägt jede Partei selbst.
Der Geschäftswert für die Gerichtskosten wird auf 200.000,00 € festgesetzt.
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