21 O 454/03•Landgericht Dortmund, 2004-06-09, 21 O 454/03
Landgericht Dortmund, 2004-06-09, 21 O 454/03
21 O 454/03Kantonsgericht09.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 454/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-09
Aktenzeichen: 21 O 454/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:0609.21O454.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 2.399,10 €
(i.W.: zweitausenddreihundertneunundneunzig 10/100 Euro) nebst 5 % Zinsen
über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.03.2003 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 67 % und die Beklagten
als Gesamtschuldner 33 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizu-
treibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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