Landgericht Dortmund, 2004-06-09, 21 O 454/03

21 O 454/03Kantonsgericht09.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 454/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-09

Aktenzeichen: 21 O 454/03

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:0609.21O454.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 2.399,10 €

(i.W.: zweitausenddreihundertneunundneunzig 10/100 Euro) nebst 5 % Zinsen

über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.03.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 67 % und die Beklagten

als Gesamtschuldner 33 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizu-

treibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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