6 O 563/03•Landgericht Dortmund, 2004-06-25, 6 O 563/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 6 O 563/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-25
Aktenzeichen: 6 O 563/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:0625.6O563.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.276.129,80€ (i.W. einemillionzweihundertsechsundsiebzigtausendeinhundertneunundzwanzig
80/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz ab dem 29.01.2004 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Einschließlich Kosten der Streitverkündung.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110%des
jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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