15 O 150/99•Landgericht Dortmund, 2004-07-22, 15 O 150/99
Landgericht Dortmund, 2004-07-22, 15 O 150/99
15 O 150/99Kantonsgericht22.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 15 O 150/99 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-22
Aktenzeichen: 15 O 150/99
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:0722.15O150.99.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
- 4.466,544 € (i.W.: viertausendvierhundertsechsund-
sechzig 54/100 Euro) nebst 4 % Zinsen seit dem
05.11.1999
und
- ein über das durch Teil-Anerkenntnisurteil vom
19.05.2004 hinausgehendes Schmerzensgeld von noch
14.451,68 € (i.W.: vierzehntausendvierhundertein-
undfünfzig 68/100 Euro) nebst 4 % Zinsen seit dem
03.03.1997 zu zahlen.
Im. Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin
22 % und die Beklagte 78 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar hinsichtlich
des Teil-Anerkenntnisurteils; im Übrigen nur gegen Si-
cherheitsleistung in Höhe von 32.500,00 €.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Si-
cherheitsleistung in Höhe von 850,00 € abwenden, wenn
nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit
leistet.
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