Landgericht Dortmund, 2004-08-13, 8 O 428/03

8 O 428/03Kantonsgericht13.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 428/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-08-13

Aktenzeichen: 8 O 428/03

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:0813.8O428.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils

vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die

Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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