Landgericht Dortmund, 2005-02-18, 9 T 84/05

9 T 84/05Kantonsgericht18.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 84/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-18

Aktenzeichen: 9 T 84/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0218.9T84.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 2)

zurückgewiesen.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.

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