Landgericht Dortmund, 2005-04-28, 2 O 193/02

2 O 193/02Kantonsgericht28.04.2005

Regest

Zu der Frage der Erstattungsfähigkeit von Kosten, die ein Versicherungsnehmer für einen Privatgutachter zur Ermittlung der Höhe der vom Schadenversicherer zu erbringenden Leistung aufgewandt hat.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 193/02 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-28

Aktenzeichen: 2 O 193/02

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0428.2O193.02.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 2.Zivilkammer

Normen: VVG § 66

Leitsätze

Zu der Frage der Erstattungsfähigkeit von Kosten, die ein Versicherungsnehmer für einen Privatgutachter zur Ermittlung der Höhe der vom Schadenversicherer zu erbringenden Leistung aufgewandt hat.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.226,86 €

(i.W.: zweitausendzweihundertsechsundzwanzig 86/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 04.10.2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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