1 S 247/04•Landgericht Dortmund, 2005-05-10, 1 S 247/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 247/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-10
Aktenzeichen: 1 S 247/04
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0510.1S247.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1.Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels
im Übrigen – das am 10.8.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Dortmund vom 23.3.2004 wird insoweit aufgehoben, als die Beklagten zur Zahlung von mehr als 974,43 € (i.W.: neunhundertvierundsiebzig 43/100 Euro) nebst Zinsen verurteilt wurden.
Im Übrigen bleibt das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Säumnis tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.