Landgericht Dortmund, 2005-07-05, 5 O 272/04

5 O 272/04Kantonsgericht05.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 5 O 272/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-05

Aktenzeichen: 5 O 272/04

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0705.5O272.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 31.364,58 € (i. B.: einunddreißigtausenddreihundertvierundsechzig und 58/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.06.2004 Zug-um Zug gegen Übergabe des Migräne-Therapiegerätes Typ N2 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte in Annahmeverzug befindet.

  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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