5 O 272/04•Landgericht Dortmund, 2005-07-05, 5 O 272/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 5 O 272/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-05
Aktenzeichen: 5 O 272/04
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0705.5O272.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 31.364,58 € (i. B.: einunddreißigtausenddreihundertvierundsechzig und 58/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.06.2004 Zug-um Zug gegen Übergabe des Migräne-Therapiegerätes Typ N2 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte in Annahmeverzug befindet.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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