Landgericht Dortmund, 2005-07-11, 7 O 231/04

7 O 231/04Kantonsgericht11.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 7 O 231/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-11

Aktenzeichen: 7 O 231/04

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0711.7O231.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.112,92 €

(i.W. fünftausendeinhundertzwölf 92/100 Euro) nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen

Basiszins seit dem 02.05.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig voll-

streckbar.

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