7 O 501/04•Landgericht Dortmund, 2005-07-11, 7 O 501/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 7 O 501/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-11
Aktenzeichen: 7 O 501/04
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0711.7O501.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.564,59 €
(i.W. fünfundzwanzigtausendfünfhundertvierundsechzig
59/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszins seit dem 24.01.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheits-
leistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren
Betrages.
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