9 T 278/05•Landgericht Dortmund, 2005-07-21, 9 T 278/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 278/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-21
Aktenzeichen: 9 T 278/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0721.9T278.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 46.716,62 € festgesetzt.
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