17 S 30/05•Landgericht Dortmund, 2005-07-22, 17 S 30/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 17 S 30/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-22
Aktenzeichen: 17 S 30/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0722.17S30.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 14.12.2004 (132 C 8538/04) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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