17 S 59/05•Landgericht Dortmund, 2005-08-19, 17 S 59/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 17 S 59/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-19
Aktenzeichen: 17 S 59/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0819.17S59.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.02.2005 verkündete
Urteil des Amtsgerichts Dortmund (125 C 12625/04) wird auf ihre
Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Si-
cherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden
Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit
in entsprechender Höhe geleistet haben.
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