2 S 5/05•Landgericht Dortmund, 2005-09-01, 2 S 5/05
Landgericht Dortmund, 2005-09-01, 2 S 5/05
2 S 5/05Kantonsgericht01.09.2005
Regest
Eine durch den Biss einer Zecke verursachte Infektion fällt unter den Leistungsausschluss nach § 2 II (3) AUB 88
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 S 5/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-01
Aktenzeichen: 2 S 5/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0901.2S5.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2.Zivilkammer
Normen: AUB 88 § 2 Abs. 2 Nr. 3
Leitsätze
Eine durch den Biss einer Zecke verursachte Infektion fällt unter den Leistungsausschluss nach § 2 II (3) AUB 88
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28.01.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt nach einem Streitwert von 485,73 € der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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