Landgericht Dortmund, 2005-09-01, 2 S 5/05

2 S 5/05Kantonsgericht01.09.2005

Regest

Eine durch den Biss einer Zecke verursachte Infektion fällt unter den Leistungsausschluss nach § 2 II (3) AUB 88

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 S 5/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-01

Aktenzeichen: 2 S 5/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0901.2S5.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2.Zivilkammer

Normen: AUB 88 § 2 Abs. 2 Nr. 3

Leitsätze

Eine durch den Biss einer Zecke verursachte Infektion fällt unter den Leistungsausschluss nach § 2 II (3) AUB 88

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.01.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt nach einem Streitwert von 485,73 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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