Landgericht Dortmund, 2005-09-15, 2 O 510/04

2 O 510/04Kantonsgericht15.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 510/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-15

Aktenzeichen: 2 O 510/04

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0915.2O510.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 114.214,32 € der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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