Landgericht Dortmund, 2005-09-30, 14 Qs OWi 46/05

14 Qs OWi 46/05Kantonsgericht30.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 14 Qs OWi 46/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-09-30

Aktenzeichen: 14 Qs OWi 46/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0930.14QS.OWI46.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kammer für Bußgeldsachen

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 10.02.2005 gegen den

Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 01.02.2005 wird auf Kosten

des Beschwerdeführers als unbegründet zurückgewiesen .

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