14 Qs OWi 46/05•Landgericht Dortmund, 2005-09-30, 14 Qs OWi 46/05
Landgericht Dortmund, 2005-09-30, 14 Qs OWi 46/05
14 Qs OWi 46/05Kantonsgericht30.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 14 Qs OWi 46/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-30
Aktenzeichen: 14 Qs OWi 46/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0930.14QS.OWI46.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kammer für Bußgeldsachen
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 10.02.2005 gegen den
Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 01.02.2005 wird auf Kosten
des Beschwerdeführers als unbegründet zurückgewiesen .
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