Landgericht Dortmund, 2005-10-26, 1 O 163/05

1 O 163/05Kantonsgericht26.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 O 163/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-26

Aktenzeichen: 1 O 163/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1026.1O163.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 900,00 € abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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