Landgericht Dortmund, 2005-11-04, 3 O 639/04

3 O 639/04Kantonsgericht04.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 639/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-04

Aktenzeichen: 3 O 639/04

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1104.3O639.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.436,19 € (in Worten: fünftausendvierhundertsechsunddreißig 19/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte nach einem Streit-wert in Höhe von 5.436,19 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.