Landgericht Dortmund, 2005-11-09, 20 O 39/02

20 O 39/02Kantonsgericht09.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 20 O 39/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-09

Aktenzeichen: 20 O 39/02

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1109.20O39.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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