20 O 39/02•Landgericht Dortmund, 2005-11-09, 20 O 39/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 20 O 39/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-09
Aktenzeichen: 20 O 39/02
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1109.20O39.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.