4 O 62/05•Landgericht Dortmund, 2005-11-22, 4 O 62/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 O 62/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-22
Aktenzeichen: 4 O 62/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1122.4O62.05.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.435,88 € (LW.:
eintausendvierhundertfünfunddreißig 88/100 Euro) nebst Zinsen
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem
30.12.2003 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 97 % und der
Beklagte 3 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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