Landgericht Dortmund, 2005-12-09, 3 O 510/05

3 O 510/05Kantonsgericht09.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 510/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-09

Aktenzeichen: 3 O 510/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1209.3O510.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des

beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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