3 O 510/05•Landgericht Dortmund, 2005-12-09, 3 O 510/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 510/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-09
Aktenzeichen: 3 O 510/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1209.3O510.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des
beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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