Landgericht Dortmund, 2005-12-09, 3 O 970/04

3 O 970/04Kantonsgericht09.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 970/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-09

Aktenzeichen: 3 O 970/04

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1209.3O970.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.521,16 €

(i.W.: sechsundvierzigtausendfünfhunderteinundzwanzig

16/100 Euro)

nebst 4 % Zinsen auf 3.169,38 € vom 01.01.2000 bis 31.12.2001 sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit 01.01.2002, 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz auf 2.143,32 € ab 01.01.2002, auf weitere 383,47 € ab 02.01.2002 sowie auf 40.824,99 € seit dem 01.06.2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 42 % und die Beklagte 58 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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