12 O 232/05•Landgericht Dortmund, 2005-12-15, 12 O 232/05
Landgericht Dortmund, 2005-12-15, 12 O 232/05
12 O 232/05Kantonsgericht15.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 12 O 232/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-15
Aktenzeichen: 12 O 232/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1215.12O232.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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