Landgericht Dortmund, 2005-12-15, 12 O 232/05

12 O 232/05Kantonsgericht15.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 12 O 232/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-15

Aktenzeichen: 12 O 232/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1215.12O232.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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