Landgericht Dortmund, 2005-12-15, 2 O 1/05

2 O 1/05Kantonsgericht15.12.2005

Regest

1) Zur Treuwidrigen Berufung auf das Abtretungsverbot aus § 3 AKB 2) Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit, § 61 VVG

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 1/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-15

Aktenzeichen: 2 O 1/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1215.2O1.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: AKB § 3 Nr. 2,4; VVG § 61

Leitsätze

  1. Zur Treuwidrigen Berufung auf das Abtretungsverbot aus § 3 AKB

  2. Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit, § 61 VVG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem

Streitwert in Höhe von 10.880,00 € der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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