2 O 1/05•Landgericht Dortmund, 2005-12-15, 2 O 1/05
Landgericht Dortmund, 2005-12-15, 2 O 1/05
2 O 1/05Kantonsgericht15.12.2005
Regest
1) Zur Treuwidrigen Berufung auf das Abtretungsverbot aus § 3 AKB 2) Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit, § 61 VVG
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 1/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-15
Aktenzeichen: 2 O 1/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1215.2O1.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: AKB § 3 Nr. 2,4; VVG § 61
Leitsätze
-
Zur Treuwidrigen Berufung auf das Abtretungsverbot aus § 3 AKB
-
Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit, § 61 VVG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem
Streitwert in Höhe von 10.880,00 € der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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