Landgericht Dortmund, 2005-12-16, 3 O 929/04

3 O 929/04Kantonsgericht16.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 929/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-16

Aktenzeichen: 3 O 929/04

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1216.3O929.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3 Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 14.803,91 €

(i.W. vierzehntausendachthundertdrei 91/100 Euro)

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

Basiszins seit dem 03.02.2005 zu zahlen Zug um Zug

gegen Übertragung der wirtschaftlichen Beteiligung

der Kläger an dem geschlossenen Immobilienfonds

I.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander

aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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