Landgericht Dortmund, 2005-12-16, 8 O 36/05

8 O 36/05Kantonsgericht16.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 36/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-16

Aktenzeichen: 8 O 36/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1216.8O36.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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