8 O 36/05•Landgericht Dortmund, 2005-12-16, 8 O 36/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 8 O 36/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-16
Aktenzeichen: 8 O 36/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1216.8O36.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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