21 O 370/04•Landgericht Dortmund, 2005-12-21, 21 O 370/04
Landgericht Dortmund, 2005-12-21, 21 O 370/04
21 O 370/04Kantonsgericht21.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 370/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-21
Aktenzeichen: 21 O 370/04
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1221.21O370.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21.Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56.889,09 € (i. W. sechsundfünfzigtausendachthundertneunundachtzig 09/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB aus 23.000,- € seit dem 08.05.2003 und aus weiteren 33.889,09 € seit dem 07.07.2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 60 % und die Beklagte 40 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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