9 T 367/05•Landgericht Dortmund, 2006-05-12, 9 T 367/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 367/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-12
Aktenzeichen: 9 T 367/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0512.9T367.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 2).
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf
€ 3.000,00 festgesetzt
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