Landgericht Dortmund, 2006-05-12, 9 T 367/05

9 T 367/05Kantonsgericht12.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 367/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-05-12

Aktenzeichen: 9 T 367/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0512.9T367.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 2).

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf

€ 3.000,00 festgesetzt

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