Landgericht Dortmund, 2006-05-18, 13 O 61/06 Kart.

13 O 61/06 Kart.Kantonsgericht18.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 13 O 61/06 Kart. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-18

Aktenzeichen: 13 O 61/06 Kart.

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0518.13O61.06KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Verfügungsklägerin wird nachgelassen, die Vollstre-ckung der Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwen-den, wenn nicht zuvor die Verfügungsbeklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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