22 O 146/05•Landgericht Dortmund, 2006-06-07, 22 O 146/05
Landgericht Dortmund, 2006-06-07, 22 O 146/05
22 O 146/05Kantonsgericht07.06.2006
Regest
Zur Prüfung der Sittenwidrgkeit einer Bürgschaftsübernahme zu einem Gaststättenpachtvertrag ( hier verneint)
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 22 O 146/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-07
Aktenzeichen: 22 O 146/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0607.22O146.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Normen: BGB § 138
Leitsätze
Zur Prüfung der Sittenwidrgkeit einer Bürgschaftsübernahme zu einem Gaststättenpachtvertrag ( hier verneint)
Tenor
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 11.11.2005 (Geschäftsnummer: 05-2114672-29N) wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Fortsetzung der Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid und die Vollstreckung aus diesem Urteil dürfen nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages erfolgen.
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