Landgericht Dortmund, 2006-06-12, 1 S 108/06

1 S 108/06Kantonsgericht12.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 108/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-06-12

Aktenzeichen: 1 S 108/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0612.1S108.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsin-

stanz wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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