Landgericht Dortmund, 2006-06-28, 3 O 377/04

3 O 377/04Kantonsgericht28.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 377/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-28

Aktenzeichen: 3 O 377/04

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0628.3O377.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger

als Gesamtschuldner 28 % und der Beklagte und

die Widerklägerin als Gesamtschuldner 72 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für beide Parteien

jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des

jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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