14 (Schw) T 1/05•Landgericht Dortmund, 2006-07-04, 14 (Schw) T 1/05
Landgericht Dortmund, 2006-07-04, 14 (Schw) T 1/05
14 (Schw) T 1/05Kantonsgericht04.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 14 (Schw) T 1/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-04
Aktenzeichen: 14 (Schw) T 1/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0704.14SCHW.T1.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schwurgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung zu
lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten, die notwendigen Auslagen der Nebenkläger und seine Auslagen.
Angewendete Strafgesetze:
§§ 211, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 223, 53, 54 Abs. 1 Nr. 1 StGB.
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