9 T 148/06•Landgericht Dortmund, 2006-08-14, 9 T 148/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 148/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-14
Aktenzeichen: 9 T 148/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0814.9T148.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 396,00 € festgesetzt.
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