2 S 17/05•Landgericht Dortmund, 2006-10-05, 2 S 17/05
Landgericht Dortmund, 2006-10-05, 2 S 17/05
2 S 17/05Kantonsgericht05.10.2006
Regest
Die Kosten einer Lasik-Operation können in einer unter Geltung der MB/KK genommenen Krankenversicherung erstattungsfähig sein.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 S 17/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-05
Aktenzeichen: 2 S 17/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:1005.2S17.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: MB/KK § 1 Abs. 1, 2
Leitsätze
Die Kosten einer Lasik-Operation können in einer unter Geltung der MB/KK genommenen Krankenversicherung erstattungsfähig sein.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07.03.2005 verkündete
Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.500,91 €
- i. B.: viertausendfünfhundert 91/100 Euro – nebst Zinsen in
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
Seit dem 27.12.2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und bleibt die
Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von
4.500,91 € die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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