9 T 613/06•Landgericht Dortmund, 2006-10-19, 9 T 613/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 613/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-19
Aktenzeichen: 9 T 613/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:1019.9T613.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Unna vom 21.08.2006 wird aufgehoben und die Erinnerung der Schuldner vom 11.08.2006 zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Schuldner.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 300,00 € festgesetzt.
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