Landgericht Dortmund, 2006-11-22, 22 O 105/05

22 O 105/05Kantonsgericht22.11.2006

Regest

1. Eine gemischte Schenkung lößt einen Vorkaufsfall nicht aus 2. Zur Feststellung einer gemischten Schenkung bei einem Grundstückskauf mit familiärem Hintergrund

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 22 O 105/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-22

Aktenzeichen: 22 O 105/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:1122.22O105.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Leitsätze

  1. Eine gemischte Schenkung lößt einen Vorkaufsfall nicht aus

  2. Zur Feststellung einer gemischten Schenkung bei einem Grundstückskauf mit familiärem Hintergrund

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu je ½ auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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