22 O 105/05•Landgericht Dortmund, 2006-11-22, 22 O 105/05
Landgericht Dortmund, 2006-11-22, 22 O 105/05
22 O 105/05Kantonsgericht22.11.2006
Regest
1. Eine gemischte Schenkung lößt einen Vorkaufsfall nicht aus 2. Zur Feststellung einer gemischten Schenkung bei einem Grundstückskauf mit familiärem Hintergrund
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 22 O 105/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-22
Aktenzeichen: 22 O 105/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:1122.22O105.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Leitsätze
-
Eine gemischte Schenkung lößt einen Vorkaufsfall nicht aus
-
Zur Feststellung einer gemischten Schenkung bei einem Grundstückskauf mit familiärem Hintergrund
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu je ½ auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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