VII Qs 12/06•Landgericht Dortmund, 2006-11-29, VII Qs 12/06
Landgericht Dortmund, 2006-11-29, VII Qs 12/06
VII Qs 12/06Kantonsgericht29.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — VII Qs 12/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-29
Aktenzeichen: VII Qs 12/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:1129.VII.QS12.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VII. Strafkammer
Tenor
Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Dortmund vom
20.06.2006 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamm
vom 15.03.2006 wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen
Auslagen des Angeschuldigten werden der Staatskasse
auferlegt.
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