10 O 14/07•Landgericht Dortmund, 2007-03-14, 10 O 14/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 10 O 14/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-14
Aktenzeichen: 10 O 14/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0314.10O14.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: I. Kammer für Handelssachen
Tenor
Das Verfahren ist in der Hauptsache erledigt.
Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Verfügungsklägerin darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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