Landgericht Dortmund, 2007-03-14, 10 O 14/07

10 O 14/07Kantonsgericht14.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 10 O 14/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-14

Aktenzeichen: 10 O 14/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0314.10O14.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: I. Kammer für Handelssachen

Tenor

Das Verfahren ist in der Hauptsache erledigt.

Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungsklägerin darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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