Landgericht Dortmund, 2007-05-04, 3 O 464/06

3 O 464/06Kantonsgericht04.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 464/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-04

Aktenzeichen: 3 O 464/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0504.3O464.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der notwendigen Kosten der Streitverkündeten.

Dieses Urteil ist für die Beklagten und die Streitverkündete vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. die Streitverkündete vorher Sicherheit in jeweils zu vollstreckender Höhe geleistet haben.

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