Landgericht Dortmund, 2007-06-14, 4 S 129/06

4 S 129/06Kantonsgericht14.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 S 129/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-14

Aktenzeichen: 4 S 129/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0614.4S129.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: StVG 97

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 16.08.2005 wie folgt abgeändert und vollständig neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Fa. B GmbH, P-Straße , #### E 107,40 € (i.W. einhundertsieben 40/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.11.2005 zu zahlen.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 70 % und die Beklagte 30 %.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 83 % und die Beklagte 17 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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