4 S 129/06•Landgericht Dortmund, 2007-06-14, 4 S 129/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 S 129/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-14
Aktenzeichen: 4 S 129/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0614.4S129.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: StVG 97
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 16.08.2005 wie folgt abgeändert und vollständig neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Fa. B GmbH, P-Straße , #### E 107,40 € (i.W. einhundertsieben 40/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.11.2005 zu zahlen.
Die Klage im Übrigen wird abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 70 % und die Beklagte 30 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 83 % und die Beklagte 17 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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