3 O 15/07•Landgericht Dortmund, 2007-06-15, 3 O 15/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 15/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-15
Aktenzeichen: 3 O 15/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0615.3O15.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.808,70 € (in Worten: dreizehntausendachthundertacht 70/100 Euro) nebst 4 % Zinsen von 15.302,34 € vom 30.03.2004 bis 27.06.2006 und von 13.464,06 € vom 30.04.2004 bis zum 27.06.2006 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 13.808,70 € seit dem 28.06.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 69 % und die Beklagte 31 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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