1 O 66/07•Landgericht Dortmund, 2007-06-28, 1 O 66/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 O 66/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-28
Aktenzeichen: 1 O 66/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0628.1O66.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner ihre Versorgungsleitungen für Heizung und Warmwasser von den Versorgungseinrichtungen in dem Gebäude C-Straße 5 in L zu trennen und ihre Versorgungsleitungen aus dem Gebäude und vom Grundstück C-Straße 5 in L zu entfernen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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