Landgericht Dortmund, 2007-06-28, 1 O 66/07

1 O 66/07Kantonsgericht28.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 O 66/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-28

Aktenzeichen: 1 O 66/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0628.1O66.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner ihre Versorgungsleitungen für Heizung und Warmwasser von den Versorgungseinrichtungen in dem Gebäude C-Straße 5 in L zu trennen und ihre Versorgungsleitungen aus dem Gebäude und vom Grundstück C-Straße 5 in L zu entfernen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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