Landgericht Dortmund, 2007-07-13, 3 O 255/07

3 O 255/07Kantonsgericht13.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 255/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-13

Aktenzeichen: 3 O 255/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0713.3O255.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 14.06.2007 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass in der Fassung vom 06.07.2007 abgewiesen.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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