18 AktE 23/03•Landgericht Dortmund, 2007-07-16, 18 AktE 23/03
Landgericht Dortmund, 2007-07-16, 18 AktE 23/03
18 AktE 23/03Kantonsgericht16.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 18 AktE 23/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-16
Aktenzeichen: 18 AktE 23/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0716.18AKTE23.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: IV. Zivilkammer
Tenor
Die Anträge auf gerichtliche Bestimmung der angemessenen Abfindung und der angemessenen Ausgleichszahlung werden zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Spruchstellenverfahrens einschließlich der den Antragsgegnerinnen entstandenen außergerichtlichen Auslagen.
Der Geschäftswert wird auf 474.804,00 € festgesetzt.
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