Landgericht Dortmund, 2007-07-16, 18 AktE 23/03

18 AktE 23/03Kantonsgericht16.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 AktE 23/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-07-16

Aktenzeichen: 18 AktE 23/03

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0716.18AKTE23.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: IV. Zivilkammer

Tenor

Die Anträge auf gerichtliche Bestimmung der angemessenen Abfindung und der angemessenen Ausgleichszahlung werden zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Spruchstellenverfahrens einschließlich der den Antragsgegnerinnen entstandenen außergerichtlichen Auslagen.

Der Geschäftswert wird auf 474.804,00 € festgesetzt.

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