22 O 8/07•Landgericht Dortmund, 2007-08-01, 22 O 8/07
Landgericht Dortmund, 2007-08-01, 22 O 8/07
22 O 8/07Kantonsgericht01.08.2007
Regest
Zum Verjährungsbeginn bei einem der Höhe nach noch in der Entwicklung befindlichen Schadensersatzanspruch, der auf Freistellung gerichtet ist ( nach neuem Recht )
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 22 O 8/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-01
Aktenzeichen: 22 O 8/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0801.22O8.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Normen: BGB 199 n.F. , BGB 217 n.F. , BGB 197 n.F.
Leitsätze
Zum Verjährungsbeginn bei einem der Höhe nach noch in der Entwicklung befindlichen Schadensersatzanspruch, der auf Freistellung gerichtet ist ( nach neuem Recht )
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern je zu 1/2 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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