Landgericht Dortmund, 2007-08-15, 22 O 204/06

22 O 204/06Kantonsgericht15.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 22 O 204/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-15

Aktenzeichen: 22 O 204/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0815.22O204.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Normen: BGB 1004

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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