37 Ks -190 Js 78/07- 9/07•Landgericht Dortmund, 2007-08-27, 37 Ks -190 Js 78/07- 9/07
Landgericht Dortmund, 2007-08-27, 37 Ks -190 Js 78/07- 9/07
37 Ks -190 Js 78/07- 9/07Kantonsgericht27.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 37 Ks -190 Js 78/07- 9/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-27
Aktenzeichen: 37 Ks -190 Js 78/07- 9/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0827.37KS190JS78.07.9.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schwurgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
acht Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 255, 253, 250 Abs. 2 Nr. 1, 249, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 52, 22, 23 StGB.
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