Landgericht Dortmund, 2007-08-31, 21 O 190/06

21 O 190/06Kantonsgericht31.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 190/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-31

Aktenzeichen: 21 O 190/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0831.21O190.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den

Kläger 8.143,25 € ( in Worten: achttausendeinhundertdreiundvierzig 25/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 % - punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.08.2006 zu zahlen Zug- um Zug gegen Übertragung etwaiger Ansprüche des Klägers aus dem Zeichnungsschein des atypisch stillen Gesellschafters an der T in X vom 11.01.2002.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten dem Kläger aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zum Schadensersatz verpflichtet sind.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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